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                                                                                           Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht  
weiterer Schwerpunkt Medizinrecht            
Rebekka Schmidt
Berlin-Tempelhof
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Über die Tätigkeit für Betriebsräte in Kliniken sowie die Vertretung von Ärzten, Pflegekräften und anderem medizinischem Personal bin ich seit mehr als 20 Jahren bereits in Teilbereichen des Medizinrechts praktisch tätig gewesen. Vor mehr als 10 Jahren habe ich mich auf dem gesamten Gebiet des Medizinrechts zur Vertiefung und Erweiterung meiner Kenntnisse weitergebildet. Im Oktober 2009 habe ich die für das Fachgebiet des Medizinrechts vorgesehenen theoretischen Fachkurse einschließlich der vorgeschriebenen Leistungskontrollen erfolgreich abgeschlossen. Seitdem habe ich meine praktische Tätigkeit im Medizinrecht ausgeweitet und durch weitere Fortbildungen vertieft.

Das Medizinrecht umfaßt grob gesagt die Rechte und Pflichten

  • der Patienten,
  • der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker
  • der anderen Gesundheits- und Heilberufe
  • der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen
  • der Krankenhäuser
  • der Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller

Ich werde gerne außergerichtlich und gerichtlich in allen von Fachgebiet des Medizinrechts umfaßten Gebieten tätig für:

  • Patienten
  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten
  • Angehörige weiterer Heilberufe wie Pflegekräfte, Hebammen, MTA, Rettungsassistenten, Physiotherapeuten, MFA ........

Wollen Sie sich von mir beratenvertreten oder schulen lassen? Kontakt

Aktuelles und Interessantes aus Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Medizinrecht unter: www.ärzte-patienten-recht.de

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