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                                                                                         Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
weiterer Schwerpunkt Medizinrecht                            
Rebekka Schmidt
Berlin-Tempelhof
Kontakt


Sind Sie Patientin oder Patient, kann ich Ihnen bei folgenden Problemen behilflich sein

  • Verweigerung von Leistungen bzw. Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung
  • Verweigerung von Leistungen oder Kostenerstattung durch Ihre private Kranken- oder Pflegeversicherung
  • Schadensersatz bei ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern gegenüber Ärzten und deren Versicherungen
  • Schadensersatz bei zahnärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern gegenüber Zahnärzten und deren Versicherungen
  • Schadensersatz bei fehlerhaften Krankenhausleistungen
  • Schadensersatz bei mangelhaften Arzneimitteln oder Medizinprodukten
  • Beanstandung überhöhter Abrechnungen - auch für Wahlleistungen - von Krankenhäusern
  • Beanstandung überhöhter Abrechnungen von Ärzten oder Zahnärzten
  • Streit mit Ihrer Arbeitgeberin über Arbeits(un)fähigkeit, Entgeltfortzahlung, (drohende) Kündigung
  • Abfassen von Patientenverfügungen

und stehe Ihnen mit meinen Kenntnissen und meiner Berufserfahrung zur Verfügung für

  • Beratung und
  • außergerichtlichen Vertretung - auch in Widerspruchs-, Schlichtungs-  und Mediationsverfahren -
  • gerichtliche Vertretung - auch bei Mediation -

Interessante und aktuelle Meldungen zum Medizinrecht unter: www.ärzte-patienten-recht.de

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