| Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht weiterer Schwerpunkt Medizinrecht | Rebekka Schmidt Berlin-Tempelhof Kontakt |

Sind Sie Patientin oder Patient, kann ich Ihnen bei folgenden Problemen behilflich sein
- Verweigerung von Leistungen bzw. Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung
- Verweigerung von Leistungen oder Kostenerstattung durch Ihre private Kranken- oder Pflegeversicherung
- Schadensersatz bei ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern gegenüber Ärzten und deren Versicherungen
- Schadensersatz bei zahnärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern gegenüber Zahnärzten und deren Versicherungen
- Schadensersatz bei fehlerhaften Krankenhausleistungen
- Schadensersatz bei mangelhaften Arzneimitteln oder Medizinprodukten
- Beanstandung überhöhter Abrechnungen - auch für Wahlleistungen - von Krankenhäusern
- Beanstandung überhöhter Abrechnungen von Ärzten oder Zahnärzten
- Streit mit Ihrer Arbeitgeberin über Arbeits(un)fähigkeit, Entgeltfortzahlung, (drohende) Kündigung
- Abfassen von Patientenverfügungen
und stehe Ihnen mit meinen Kenntnissen und meiner Berufserfahrung zur Verfügung für
- Beratung und
- außergerichtlichen Vertretung - auch in Widerspruchs-, Schlichtungs- und Mediationsverfahren -
- gerichtliche Vertretung - auch bei Mediation -
Interessante und aktuelle Meldungen zum Medizinrecht unter: www.ärzte-patienten-recht.de
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