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                                                                                               Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht    
         
Rebekka Schmidt
Berlin
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Meine Beratung soll der Aufklärung über die rechtlichen Möglichkeiten, Ihre Ziele zu erreichen, dienen. Sie ist ist ein Gespräch

  • das von gegenseitigem Respekt, Verständnis, Vertrauen, Offenheit und Humor geprägt ist.
  • Sie schildern, wo Ihr Problem liegt,
  • wir besprechen, was Sie ändern wollen.
  • Wir erörtern, welche Verhaltensmöglichkeiten bestehen, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Wir sprechen offen über Risiken und Kosten, die jeweils damit verbunden sind.
  • Sie entscheiden sebstbestimmt, wie Sie sich verhalten wollen.
  • Wir besprechen aufgrund Ihrer Entscheidung, welche einzelnen Schritte einzuleiten sind.
Eine Beratung bei mir ist nur nach vorheriger - meist telefonischer - Vereinbarung eines Termins möglich, damit wir in Ruhe miteinander reden können. Bei entsprechender Vergütung bin ich nach näherer Vereinbarung auch bereit, Sie vor Ort aufzusuchen.
Qualifizierte Beratung können Sie nur bei einer entsprechenden Honorierung erwarten. Hierüber müßten wir zu Beginn unseres Beratungsgesprächs sprechen und eine schriftliche Vereinbarung treffen. Sie können die üblichen Bedingungen gerne vor der Vereinbarung eines Gesprächstermins in meinem Büro erfragen.
Sind Sie rechtsschutzversichert, sollten Sie sich die Übernahme der Kosten einer Erstberatung von Ihrer Rechtsschutzversicherung zusagen lassen. Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, Anwälte zu beauftragen, die Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung vorschlägt, sondern können Ihren Anwalt frei wählen.
Die Beratung kann - bei Vorliegen der Voraussetzungen - auch im Rahmen der staatlichen Beratungshilfe erfolgen. In diesem Fall müßten Sie sich vor der Beratung einen entsprechenden Berechtigungsschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht besorgen.  

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