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                                                                                                  Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
          
Rebekka Schmidt
Berlin
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Ich führe gerne Schulungen für Betriebsräte oder auch Bildungsträger, die Betriebsräte schulen, durch.

Falls Sie als Betriebsrat oder Bildungsträger Schulungen zur Grundausbildung oder zu Spezialthemen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts oder des Arbeitsrechts  planen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen, um die Einzelheiten zu besprechen. Ich übersende Ihnen, wenn Themen und Zeitpunkt passen schnellstmöglich ein Angebot, soweit erforderlich auch mit einer  Beschlußvorlage.


Ich führe seit über 35 Jahren Schulungen für Betriebs- und Personalräte sowie ehrenamtliche Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit im Auftrag von Gewerkschaften, von Bildungsträgern und in Eigenregie durch. Dabei kommen mir meine über 35-jährigen Erfahrungen als Rechtsanwältin und über 25-jährigen Erfahrungen als Fachanwältin für Arbeitsrecht zu gute.


Über die Jahre habe ich unter anderem an Schulungen bzw. Klausurtagungen für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte bzw. Personalräte und Mitarbeitervertretungen sowie Wahlvorstände zu folgenden Themen mitgewirkt:

  • Verfahren für die Wahl des Betriebsrats (normales / vereinfachtes Verfahren)
  • Arbeitsrecht nach Wunsch  in mehreren Wochenveranstaltungen, mehrtägigen Veranstaltungen, Kurzveranstaltungen
  • Betriebsverfassungsrecht nach Wunsch von mehren Wochenveranstaltungen, mehrtägigen oder Kurzveranstaltungen
  • Umgang mit der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern (§ 37 BetrVG) und der Mindestfreistellung gemäß (§ 38 BetrVG))
  • Freistellung und Haftung des Betriebsrats bei Kosten für Sachverständige, Einigungsstellen- und Arbeitsgerichtsverfahren 
  • die Arbeit des Gesamtbetriebsrats
  • aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Betriebliche Regelungen, z.B. Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Lohngestaltung, Teilzeitarbeit
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan, Rahmeninteressenausgleich und Rahmensozialplan
  • Betriebsübergang
  • Spaltung und Verschmelzung von Betrieben oder/und Unternehmen
  • Varianten der Flucht aus dem Tarifvertrag
  • Wechsel der Arbeitgeberin von Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit Tarifbindung in Mitgliedschaft ohne Tarifbindung
  • Einigungsstellenverfahren
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Haftung im Krankenhaus und im Pflegebereich
  • Gefährdungs- bzw. Qualitätssicherungsanzeige
  • Sparen im Krankenhaus - Delegation von ärztlichen Tätigkeiten
  • Durchsetzung der Beteiligung des Betriebsrats bei der Dienstplangestaltung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung


Meine Schulungen dienen dem Ziel, die für konkrete betriebliche Lebenssachverhalte handlungsfähig zu machen. Mir kommt es auf folgendes an:

  • Sie bestimmen die Themen,
  • die wir in einem gemeinsamen Lernprozeß erarbeiten,
  • der von gegenseitigen Respekt, Offenheit und Humor geprägt ist.
  • Ich vermittelte Ihnen erste grobe rechtlichen Strukturen.
  • Sie können Ihre Erfahrungen und Kenntnisse in problembezogenen Übungsfällen erproben.
  • Wir besprechen die Stärken und die Schwächen Ihrer Arbeitsergebnisse und
  • erarbeiten die rechtlichen Strukturen und Ihre Handlungsmöglichkeiten genauer.


Für den Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts je nach Wunsch können die Schulungen mit eigenen

  • Übungsfällen zum beispielhaften Lernen
  • Arbeitsblättern zur Systematisierung der Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten
  • Texten und Graphiken zur Verdeutlichung von Strukturen, Problemen und Verfahren
  • Formularen mit Vorschlägen für die Formulierung von Beschlüssen und Schreiben
  • Präsentationen

ausgestaltet werden.


Die Kosten einer Schulung bzw. meine Honorarvorstellungen teile ich Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Ist die Schulung für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat oder Personalrat erforderlich und haben Sie einen ordnungsgemäßen Beschluß gefaßt, so hat die Arbeitgeberin die Kosten für die Schulung - insbesondere mein Honorar - und die Kosten Ihrer Freistellung zu tragen (§§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG bzw. die entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften),

Melden Sie sich bei mir, wenn Sie mehr wissen wollen! Kontakt

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