Bevor ich Rechtsanwältin wurde, war ich als Mitglied eines Betriebsrats, schließlich auch als dessen stellvertretende Vorsitzende eines Betriebes aktiv, der im Alleinbesitz des Landes Berlin stand und das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anwendete. Ich verfüge über Erfahrungen aus dem Bereich der Personalvertretungsgesetze des Bundes, der Länder Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz, wäre aber bereit, mich auch mit den Personalvertretungsgesetzen der weiteren 13 Bundesländer zu befassen, soweit Ihre Dienststelle in Berlin oder Brandenburg ansässig ist. Darüberhinaus bin ich immer wieder mit Fragen des alten und neuen Tarifrechts im öffentlichen Dienst im Bereich Bund, Länder und Kommunen befaßt.
Sie können als Personalrat oder Mitarbeitervertretung, aber auch als Wahlvorstand für die Wahl dieser Gremien meine Erfahrungen als Sachverständige oder Rechtsvertreterin
bei der Vorbereitung, Durchführung und Verteidigung von Wahlen
bei der Vorbereitung, Verhandlung und der Durchsetzung von Dienstvereinbarungen
als personalratsseitige Beisitzerin in Einigungsstellen (soweit personalvertretungsrechlich vorgesehen)
bei der Durchführung von verwaltungsgerichtlichen Beschlußverfahren
bei der Begutachtung von personalvertretungsrechtlichen, tarifrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen
für verständliche Stellungnahmen auf Personalversammlungen zu arbeits- und medizinrechtlichen Problemen