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                                                                                         Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht                  
weiterer Schwerpunkt Medizinrecht         
Rebekka Schmidt
Berlin-Tempelhof
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Bevor ich Rechtsanwältin wurde, war ich als Mitglied eines Betriebsrats, schließlich auch als dessen stellvertretende Vorsitzende eines Betriebes aktiv, der im Alleinbesitz des Landes Berlin stand und das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anwendete. Ich verfüge über Erfahrungen aus dem Bereich der Personalvertretungsgesetze des Bundes, der Länder Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz, wäre aber bereit, mich auch mit den Personalvertretungsgesetzen der weiteren 13 Bundesländer zu befassen, soweit Ihre Dienststelle in Berlin oder Brandenburg ansässig ist. Darüberhinaus bin ich immer wieder  mit Fragen des alten und neuen Tarifrechts im öffentlichen Dienst im Bereich Bund, Länder und Kommunen befaßt.

Sie können als Personalrat oder Mitarbeitervertretung, aber auch als Wahlvorstand für die Wahl dieser Gremien meine Erfahrungen als Sachverständige oder Rechtsvertreterin

  • bei der Vorbereitung, Durchführung und Verteidigung von Wahlen
  • bei der Vorbereitung, Verhandlung und der Durchsetzung von Dienstvereinbarungen
  • als personalratsseitige Beisitzerin in Einigungsstellen (soweit personalvertretungsrechlich vorgesehen)
  • bei der Durchführung von verwaltungsgerichtlichen Beschlußverfahren
  • bei der Begutachtung von personalvertretungsrechtlichen, tarifrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen
  • für verständliche Stellungnahmen auf Personalversammlungen zu arbeits- und medizinrechtlichen Problemen
  • für Schulungen zu ausgewählten Fragen

nutzen.

Dabei stehe ich Ihnen für

zur Verfügung.

Wollen Sie sich von mit beraten, vertreten oder schulen lassen? Kontakt

Aktuelle und interessante Informationen unter www.arbeits-betriebsräte-recht.de

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